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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
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(Gerichts-)Sachverständige sind in ihren Fachgebieten kundige Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die nicht Fachkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben. Die Tätigkeiten gliedern sich in Weitergabe des Fachwissens, Ermittlung, Feststellung und Beschreibung von Tatsachen (Befundung) und das Ziehen von Schlüssen (Gutachten). Werden Sachverständige von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde herangezogen, so handeln sie in gerichtlichem (behördlichem) Auftrag. Sie treten zu ihrem Auftraggeber in ein öffentlich-rechtliches Verhältnis und unterstützen dabei das Gericht oder die Verwaltungsbehörde bei Ermittlungen und ergänzen das dort fehlende Fachwissen. Zu den Verfahrensparteien treten sie in kein Rechtsverhältnis. Als Privatgutachter werden die Sachverständigen hingegen nicht über gerichtlichen bzw. behördlichen Auftrag, sondern in einem privatrechtlichen Verhältnis im Auftrag einer Partei tätig. Das ist etwa bedeutsam für
Meine Fachgebiete als Sachverständiger umfassen: Nachrichtentechnik, Übertragungstechnik 66.15 (Schaltkreise, Bauelemente,
Schaltungstechnik elektronischer Geräte) 66.50 (Empfängertechnik: Radioempfänger, Fernsehempfänger, Antennen, SAT) 66.60 (Sendertechnik: Radiosender, Fernsehsender, Antennen, Mobiltelefonanlagen) 68.14 (Mikroprozessoren in der
Gerätetechnik, Embedded Systems) 68.50 (Softwaretechnik,
Programmierung) sowie insbesondere auch die Kombination dieser Bereiche. Anfragen zu Befundungen und Gutachten richten Sie bitte an erich.freitag@gerichts-sv.at
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